|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kunstprojekte und Ausstellungen |
Farbraum
e.V. |
|
|
|
|
|
|
Farbraum e.V. - Die Satzung |
|
§ 1 Der Verein trägt
den Namen "Farbraum e.V.".´und hat seinen Sitz in Dortmund. § 2 Der Verein arbeitet
auf der Grundlage der Anthroposophie.
Mittel des Vereins
dürfen nur für die Vereinszwecke verwendet werden; die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei ihrem Ausscheiden
erhalten die Mitglieder keinen Anteil an das Vereinsvermögens. § 3 Jede natürliche
und juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. Der Mitgliedsantrag
ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Wenn der Vorstand die
Mitgliedschaft ablehnt, kann der Antragende die Mitgliederversammlung
um Entscheidung anrufen. § 4 Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge, die jeweils in der Mitgliederversammlung für das bevorstehende Jahr oder für eine längere Zeit festgelegt werden. § 5 Die Mitgliederversammlung
wählt den Vorstand und bestimmt den Haushalt des Vereins. Sie
bestellt die Rechnungsprüfer auf die Dauer von 2 Jahren. Wiederwahl
ist möglich. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal
im Jahr statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn der Vorstand oder
ein Viertel der Mitglieder es verlangen. § 6 Der Vorstand besteht
aus mindestens 3 Mitgliedern des Vereins. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
sind gemeinsam zeichnungsberechtigt. § 7 Zur Unterstützung des Vorstandes kann eine Konferenz aus allen im Farbraum organisierten Künstlern, interessierten Kursteilnehmern und Freunden des Vereins zusammengerufen werden, welche die theoretische Grundlagenarbeit berät und daraus resultierende Angebote festlegt. |