Kunstprojekte und Ausstellungen

Farbraum e.V.
Penningskamp 12 a - 44263 Dortmund

 

 

 

 

 

 

Farbraum e.V. - Die Satzung

§ 1

Der Verein trägt den Namen "Farbraum e.V.".´und hat seinen Sitz in Dortmund.
Er soll in das Vereinsregister Dortmund eingetragen werden.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

Der Verein arbeitet auf der Grundlage der Anthroposophie.
Er widmet sich der Förderung und der Verbreitung der Kunst im weitesten Sinne. Die Veranstaltungen sind öffentlich.
Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Der Verein verfolgt seine Zwecke unter anderem durch

  • Ausstellungen lebender Künstler zur Förderung des zeitgemäßen Kunstverständnisses in breitem Umfang
  • Ausstellung verstorbener Künstler zur Förderung des Verständnisses der kulturellen Entwicklung
  • Durchführung von Vernissagen zur Einführung junger Künstler
  • kulturwissenschaftliche Darstellung zur Goetheschen Farbenlehre
  • Durchführung von Seminaren zur künstlerischen Durchdringung und Gestaltung der Gegenwart auf der Grundlage der Philosophie Rudolf Steiners.

Mittel des Vereins dürfen nur für die Vereinszwecke verwendet werden; die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei ihrem Ausscheiden erhalten die Mitglieder keinen Anteil an das Vereinsvermögens.
Der Verein ist berechtigt, Überschüsse und Zuwendungen in Rücklagen für künftige satzungsgemäße Zwecke einzuführen.
Bei seiner Auflösung oder bei Verlust der Gemeinnützigkeit fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V., der es ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken verwendet.

§ 3

Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. Der Mitgliedsantrag ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Wenn der Vorstand die Mitgliedschaft ablehnt, kann der Antragende die Mitgliederversammlung um Entscheidung anrufen.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder durch Ausschlusserklärung oder Ausschluß zum Ende des laufenden Jahres. Der Ausschluß kann nur aus wichtigem Grund erfolgen; darüber entscheidet der Vorstand nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes. Das Mitglied kann gegen die Entscheidung einen Beschluß der Mitgliederversammlung verlangen.

§ 4

Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge, die jeweils in der Mitgliederversammlung für das bevorstehende Jahr oder für eine längere Zeit festgelegt werden.

§ 5

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und bestimmt den Haushalt des Vereins. Sie bestellt die Rechnungsprüfer auf die Dauer von 2 Jahren. Wiederwahl ist möglich. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn der Vorstand oder ein Viertel der Mitglieder es verlangen.
Zu den Mitgliederversammlungen lädt der Vorstand unter Vorlage der Tagesordnung bei einer Frist von 2 Wochen ein an die zuletzt bekannte Anschrift jedes Mitgliedes.
Die ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung ist in jedem Falle beschlußfähig.
Auf der Mitgliederversammlung werden die Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst. Zur Änderung der Satzung ist eine Mitgliederversammlung nur mit zwei Drittel der anwesenden Mitglieder entscheidungsberechtigt. Einen Beschluß über die Auflösung des Vereins kann nur eine zu diesem Zweck besonders einberufene Mitgliederversammlung mit drei Viertel der Stimmen fassen.
Über jeden Ablauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 6

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern des Vereins. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zeichnungsberechtigt.
Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der gewählte Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

§ 7

Zur Unterstützung des Vorstandes kann eine Konferenz aus allen im Farbraum organisierten Künstlern, interessierten Kursteilnehmern und Freunden des Vereins zusammengerufen werden, welche die theoretische Grundlagenarbeit berät und daraus resultierende Angebote festlegt.

 

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